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1341. Oktober 24. Breslau (act. Wrat.).

fer. quarta prox. p. d. undec. mil. virg.

Derselbe bek., daß vor ihm und den Hofgerichtsbeisitzern (wie vorher) Peczco v. Swobisdorf (Schwobsdorf) das Gerichtsurteil auf Grund seiner vorgelegten Urkunde erhielt, daß er selbst und die Güter Swynern (Schweinern) von jeder Anforderung der Frau Sophia, Witwe des Johann Czamborii, die sie ihres Leibgedinges wegen auf Schweinern erhoben hatte, befreit sind etc. wie vorher.

Bresl. Staatsarch. Rep. 16 wie vorher fol. 62b.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.